Förderung von Lehrgängen

09 September 2016
Förderung von Lehrgängen mit Auslandsbezug


Der RFB möchte gerne Mitgliedsvereine, die einen Lehrgang mit ausländischen Trainingspartnern im In– oder Ausland planen mit einem  Zuschuss finanziell unterstützen, weil solche Lehrgänge sowohl der Völkerverständigung dienen als auch vor allem der Leistungsentwicklung äußerst dienlich sind.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich, dass neben den ausländischen Fechtern Teilnehmer einer bestimmten Leistungs- und/oder Altersklasse aus mehreren RFB-Vereinen nachweislich eingeladen werden.



Folgender Zeitablauf ist dabei vorgesehen:

1. spätestens 3 Monate vorher 
Schriftliche Mitteilung über eine konkrete „Idee“ zu solch einem Lehrgang an den VP für Lehr- und Prüfwesen

2. spätestens 6 Wochen vorher

Schriftlicher Antrag mit Ausschreibungsentwurf und Liste der eingeladenen Teilnehmer an den VP für Lehr- und Prüfwesen

3. spätestens vor Reiseantritt
Übersendung der endgültigen Ausschreibung, des vorläufigen Lehrgangsplans sowie der Teilnehmerliste an den VP für Lehr- und Prüfwesen (dieter.schmitz@rfeb.de)

4. während des Lehrgangs 
Bilder und kurze Infos an die VP Kommunikation (liska.derkum@rfeb.de)

5. spätestens 1 Woche nach Beendigung des Lehrgangs
Feedback zum Lehrgangsablauf durch leitende  Trainer, unterschriebene Teilnehmerliste sowie Lehrgangsabrechnung Lehrgang an den VP für Lehr- und Prüfwesen senden


Die letztendliche Entscheidung über den Antrag unterliegt dem Ermessen des Vorstandes.